






|

 |

Infos zur Kur von der Kurberatung Südhessen:
Mutter/Vater-Kind-Kuren sind Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (§ 24 und § 41 SGB V), die auf die Behandlung der psychologischen Probleme und gesundheitlichen Störungen von Müttern und Vätern ausgerichtet sind. Ärztlich-medizinische Versorgung steht gleichgewichtig neben sozialtherapeutischen Angeboten.
Mutter/Vater-Kind-Kuren umfassen:
- Ärztliche Untersuchung, Behandlung und Begleitung des gesamten Kurablaufs. - Physiotherapeutische Behandlung - Sozialpädagogische und psychologische Einzelberatungen und Gruppengespräche, durch die Auswirkungen alltäglichen Belastungen auf Körper und Psyche erkannt und Veränderungsmöglichkeiten erarbeitet werden können - Gesundheitsfördernde Angebote, z. B. Anleitungen zu Bewegung und Entspannung, Informationen und Anregungen über gesundheitsbewusstere Verhaltensweisen im Alltag nach der Kur.
Psychosoziale Probleme von Müttern und Vätern Berufstätige und nicht berufstätige Mütter und Väter sind vielfältigen und dauerhaften Anforderungen und Belastungen ausgesetzt, z. B. als Alleinerziehende, durch Partner- oder Ehekonflikte, materielle Probleme, eigene oder Arbeitslosigkeit in der Familie, Mehrfachbelastung, Erziehungsschwierigkeiten, pflegebedürftige Angehörige, behinderte oder chronisch kranke Kinder. Diese ständige Überlastung führt häufig zu psychosomatischen und somatischen Gesundheitsstörungen. Sinn der Mutter/Vater-Kind-Kur ist es, die Frauen/Männer aus ihrem belastenden Umfeld herauszunehmen und ihnen einen geschützten Raum zu bieten, wo sie wieder zu sich selbst finden können, aber auch um den Körper wieder fit zu machen und um psychisch gestärkt zu werden und neue Perspektiven für die Zukunft und den Alltag zu entwickeln.
Zielgruppen Mutter/Vater-Kind-Kuren wenden sich deshalb an berufstätige und nichtberufstätige Frauen und Männer unterschiedlicher Altersstufen, die
- Kinder erziehen und versorgen, unabhängig davon, ob es ihre leiblichen sind, - durch den Ablauf der Erziehungsphase vor oder in einer Umbruchsituation stehen, - pflegebedürftige oder behinderte Kinder bzw. Angehörige versorgen, - durch Haushalt, Beruf, Erziehung mehrfach belastet sind, - alleinerziehend sind.
Indikationen Indikationen für Mutter/Vater-Kind-Kuren sind z. B.
- psychosomatische Störungen und Erkrankungen (z. B. vegetative Erschöpfungszustände in Form von dauernder Müdigkeit und Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen, Unruhe- und Angstgefühle, Kopfschmerzen, Schlaf- und Essstörungen, Störungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung, des Magen-Darm-Traktes und der Haut), - Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, - Erkrankungen der Atemwege, - Hautkrankheiten und Allergien, - Magen-, Darm-, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen, Übergewicht, - Krebserkrankungen (nach Operationen und Bestrahlung), - chronische Lymphstauungen.
Anfallende Kosten Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Falle einer Zustimmung des medizinischen Dienstes die Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme. Jedoch wird die Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 9,- Euro pro Kurtag und pro erwachsene Person fällig. Dieser Eigenanteil wird in der Regel bei Kurbeginn in der Kurklinik entrichtet. Ausnahme: bei genereller Befreiung von der Zuzahlung (z.B. Eigenanteil für Medikamente und Anwendungen) durch die Krankenkasse.
Der Eigenanteil für DAK-Versicherte hat sich zum 01.01.2002 erhöht. Hier beträgt der Eigenanteil für eine Kurmaßnahme 10 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 350,- Euro. Es besteht kein Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen (siehe oben).
Bei Privatversicherungen bzw. Beihilfe muss individuell bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden, ob und wie viel der Kosten für eine Kurmaßnahme von der Kasse übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist.
Für über das Sozialamt versicherte Mütter bzw. Väter besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme über das Sozialamt bzw. das Kreisgesundheitsamt zu stellen. Hier bietet Ihnen die Kurberatungsstelle entsprechende Unterstützung an.
Während des Kuraufenthaltes kommen Kosten auf Sie zu in Form von freiwilligen Beiträgen für Ausflüge, Bastelmaterial, Telefonkosten etc.
Dauer der Kur Die Kurmaßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.
Es besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, die Kur für die Dauer von 4 Wochen zu beantragen bzw. während des Kurverlaufs eine Woche Verlängerung zu beantragen.
Eine Kur kann alle 4 Jahre beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine Kur vor Ablauf dieser 4 Jahre bewilligt.
Berufstätigkeit und Kuraufenthalt Bei einer Kur handelt es sich um eine Maßnahme entsprechend den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), mit Anspruch auf Weiterzahlung Ihres Einkommens für die Dauer von maximal 6 Wochen. Das heißt, dass Ihnen für die Dauer der Kurmaßnahme grundsätzlich kein Urlaub angerechnet werden kann bzw. Ihnen die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zusteht – ebenso die Fortzahlung der Leistungen durch das Arbeitsamt.
Schwerpunkt-Kuren / Sonderkurdurchgänge Es gibt viele Kliniken, die Kurgänge mit speziellem Schwerpunkt-Thema anbieten. Beispiele hierfür sind:
- Familien mit Mehrlingsgeburten - Familien mit Adoptiv- und Pflegekindern - Familien mit Frühgeborenen / Entwicklungsverzögerungen bei Kindern - Familien mit behinderten Kindern (z.B. Down-Syndrom) - Alleinerziehende Mütter bzw. Väter - Übergewicht bei Erwachsenen bzw. bei Kindern - Kopfschmerz und Migräne - Neurodermitis - Trennung / Scheidung - Verhaltensauffällige Kinder / ADS usw.
Die Kurberatung Südhessen ist Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Kinder geeigneten Kurklinik behilflich.
|
 |
  
. .
|






|