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Der
Ablauf einer Kurberatung durch die Kurberatung Südhessen
- Ziel der
Kurberatung ist es, kurbedürftigen Müttern und Vätern den Weg zur
Kur zu erleichtern, in dem wir uns um die Formalitäten kümmern.
Uns ist es ganz wichtig, dass wir den Kurerfolg durch umfassende, vorbereitende
Beratungsgespräche unterstützen können. Wir regen Mütter und
Väter dazu an, sich Gedanken darüber zu machen, was sie von der Kur
erwarten, was sie persönliche angehen wollen, womit sie sich auseinander
setzen wollen und welches Ziel sie für die Kur haben.
- Die Kurberatung
ist für Sie kostenfrei.
- Falls Ihr
Arzt eine Mutter-Kind-Kur für notwendig erachtet, können Sie per Telefon
oder Internet Kontakt mit uns aufnehmen. So erhalten Sie die zur Beantragung einer
Kur notwendigen Formulare (je ein Attestvordruck für Sie und Ihre Kinder
mit Anschrieben an den behandelnden Arzt, Anmeldeformular und Einverständniserklärung).
- Diese Formulare
sind vom Arzt bzw. von Ihnen auszufüllen.
- Sind die
Unterlagen vollständig ausgefüllt, können Sie einen Termin zu einem
persönlichen Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wohnen Sie nicht
in der näheren Umgebung unserer Beratungsstellen, kann die Beratung auch
telefonisch erfolgen.
In diesem Gespräch bemühen wir uns um eine eingehende Information und
Beratung, damit wir auch die individuellen Besonderheiten bei der Auswahl des
Kurortes und der Einrichtung berücksichtigen können.
Sie erhalten alle notwendigen Informationen zum Ablauf der Kurbeantragung, zum
Ablauf der Kur selbst und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können,
was in der Kur auf Sie zukommen kann, welche finanziellen Belastungen eine Kur
mit sich bringt, welche Kurklinik speziell für Ihre Beschwerden in Frage
kommt und in welchem Zeitraum Sie in Kur fahren können. Gerne stehen wir
auch für Fragen Ihrerseits zur Verfügung.
- Den schriftlichen
Kurantrag zur Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse stellen wir für Sie.
Ebenso reservieren wir Ihnen einen Platz in der für Sie und Ihre Kinder geeigneten
Kurklinik.
- Der Antrag
auf Kostenübernahme wird von der Krankenkasse an den medizinischen Dienst
weitergeleitet. Dieser beurteilt, ob aus medizinischer Sicht eine Kurmaßnahme
indiziert ist oder nicht. Er entscheidet auch, ob Ihr/e Kind/er kurbedürftig
ist/sind (und Anwendungen bekommen) oder ob sie als Begleitperson mitfahren.
- Die vom
medizinischen Dienst getroffene Entscheidung wird Ihnen von der Krankenkasse mitgeteilt.
- Wird die
Kostenübernahme für eine Kur von Ihrer Krankenkasse befürwortet,
werden wir Ihnen Ihren Kurplatz in der entsprechenden Kurklinik schriftlich bestätigen.
Danach steht Ihrer Kur nichts mehr im Wege.
- Im Falle
einer Ablehnung des Kurantrags durch die Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit,
dagegen Widerspruch einzulegen, damit der Antrag erneut geprüft wird.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, dann sind wir Ihnen gerne bei der Abwicklung
behilflich.
Gegebenenfalls ist dann eine persönliche Vorstellung beim medizinischen Dienst
der Krankenkasse erforderlich.
- Nach Ablauf
der Kur wünschen wir uns eine kurze Rückmeldung der Mutter bzw. des
Vaters über den Verlauf der Kur und können dann auch eventuelle Möglichkeiten
der Nachsorge zuhause besprechen.
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