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Befreiungsmöglichkeiten


Informationen der Mutter-Kind-Kurberatung Friesland:

Für bestimmte Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen. Durch diese Eigenbeteiligungen sollen jedoch keine unzumutbaren Belastungen entstehen. Aus diesem Grund wurde festgelegt, bei welchen Leistungen und unter welchen Vorausetzungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen möglich ist.

Sie werden vollständig befreit von den Zuzahlungen für:
  • Arzneimittel bis zum vereinbarten Festbetrag

  • Verbands- oder Heilmittel

  • stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

  • ambulante Rehabilitation (einschließlich Anschlußbehandlung)

  • Fahrtkosten, die mit der Maßnahme notwendig verbunden sind

  • Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

  • technische Pflegehilfsmittel aus der Pflegeversicherung
wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen einschließlich der Einnahmen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten und der familienversicherten Kinder übersteigen nicht diese Grenzen:
(Alte und neue Bundesländer)
(nicht regelmäßige Einnahmen z.B. Urlaubsgeld zählen anteilig zu den monatlichen Bruttoeinnahmen)

für 2002
Alleinstehende: 938,00 €
Mit 1 Angehörigen: 1289,75 €
Mit 2 Angehörigen: 1524,25 €
Mit 3 Angehörigen: 1758,75 €
Mit 4 Angehörigen: 1993,25 €

2. Sie erhalten eine der folgenden Leistungen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt 8§§ 11, 21,22 BSHG)

  • Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt

  • Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    oder bestimmter Anordnungen der Bundesanstalt für Arbeit

  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der
    Kriegsfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27 a BVG)
3. Sie befinden sich in einem Senioren- oder Pflegeheim ganz oder teilweise zu Lasten des Sozialamtes oder der Kriegsopferfürsorge.
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