24 Stunden Betreuung´s Experte Werner Tigges über die Einführung der neuen Pflegegrade

Pflegerin hilft Senior bei einem Kreuzworträtsel

Pflegerin hilft Senior bei einem Kreuzworträtsel – Foto: © Robert Kneschke / fotolia

Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade

Mit der neuen Pflegeversicherung gibt es seit dem 01.01.2017 keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Die Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad sollte automatisch geschehen. Kurkliniken.de hat den CareWork-Mitbegründer und Diplom-Sozialpädagogen Werner Tigges gefragt, wie die Überleitungsphase aktuell vonstatten geht.

Kurkliniken.de: Herr Tigges, wie läuft es in der Überleitungsphase von Pflegestufe zu Pflegegrad? Können Sie schon von Erfahrungen berichten?

Tigges: Ja, wir haben insbesondere von unseren CareWork-Kunden Informationen über die Überleitung erhalten. Der Großteil der Senioren, die wir betreuen, hat in der Tat schon einen neuen Bescheid der Pflegekasse erhalten und wurde ordnungsgemäß eingestuft. Allerdings sind uns in diesem Zusammenhang auch schon Probleme aufgefallen, wenn es um die sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ geht.

Kurkliniken.de: Was bedeutet eingeschränkte Alltagskompetenz genau und was sind das für Probleme?

Tigges: Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz ist Voraussetzung, um von zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse zu profitieren. Die Betroffenen dürfen hiernach nicht mehr in der Lage sein, ihre alltäglichen Aufgaben sinnvoll auszuführen oder gar zu verstehen. Insbesondere bei Demenz-Patienten ist dies häufig der Fall.   Leider ist es jedoch schon vorgekommen, dass die Pflegekasse das Vorhandensein der eingeschränkten Alltagskompetenz übersehen hat. Nach den neuen Regelungen hätte in diesen Fällen immer ein Doppelsprung, also eine zwei Stufen höhere Eingliederung, vorgenommen werden müssen. Bei einigen wenigen unserer Kunden wurden jedoch zu niedrige Einstufungen durchgeführt.

Kurkliniken.de: Und was kann man dagegen tun?

Tigges: Das Überleitungsschreiben der Pflegekasse sollte in jedem Fall genau überprüft werden. Sofern eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden ist, muss der Pflegebedürftige sich innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung zur Wehr setzen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat für diese Begutachtungsfälle eigens das PEA-Assessment [Erläuterung der Redaktion: PEA = Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz] entwickelt und muss dieses dann notfalls erneut zu Rate ziehen.

Kurkliniken.de: Wie läuft eigentlich eine solche Pflegebegutachtung vom MDK ab?

Tigges: Die Begutachtung kann während eines Hausbesuchs oder auch im Pflegeheim stattfinden. Der Gutachter des MDK kommt aber nicht ohne vorherige Ankündigung. Bei einer häuslichen Pflege raten wir immer dazu, dass die involvierten Angehörigen oder Betreuer bei der Begutachtung dabei sind und beispielsweise auf Arztberichte, Medikamentenpläne oder Pflegedokumentationen zurückgreifen können. Bei der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz wird alles berücksichtigt, was den Alltag irgendwie schwierig machen kann. Der Gutachter macht sich ein Bild von der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Bereich seiner Mobilität und seiner geistigen sowie kommunikativen Fähigkeiten. Er begutachtet sein Verhalten, seine Fähigkeiten, wie er sich versorgt und wie er mit anderen und seiner Erkrankung umgeht. Seine Erkenntnisse wandelt der Gutachter in einem Punktesystem um, wonach er der Pflegekasse seine Empfehlung zur Einstufung unterbreiten kann.

Kurkliniken.de: Und was halten Sie bislang generell von der Umsetzung der neuen Pflegereform?

Tigges: Die Zahlen sehen bislang ganz gut aus. Etwa 80.000 Menschen, die vorher keine Pflegestufe bekommen haben, erhalten mittlerweile einen Pflegegrad und damit Mittel aus der Pflegekasse. Die Wartezeiten bei den Neuanträgen sind mitunter vier bis acht Wochen lang, aber wir sind guter Hoffnung, dass noch viel mehr Menschen von den Änderungen profitieren können. Dies, zumal es auch unseren Kunden von der CareWork weiterhelfen kann, durch den Erhalt von Pflegegeld und sonstiger Unterstützungen ihre 24-Stunden-Betreuung zu gestalten.

Kurkliniken.de: Vielen Dank für das nette und informative Gespräch, Herr Tigges!

Tigges: Ich danke auch und stehe Ihnen gerne wieder zur Verfügung!

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