deQus


deQus – Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie

Von wem ist die Zertifizierung

deQus e.V. - Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie

Webseite der ausstellenden Organisation

https://www.dequs.de

Zertifizierungsstellen (u.a.)

CERT iQ GmbH Fürth Bayern
DIOcert GmbH Mainz Rheinland-Pfalz
DQS GmbH Frankfurt Hessen
proCum Cert GmbH Frankfurt/Main Hessen
TÜV Rheinland Cert GmbH | LGA InterCert GmbH Nürnberg Bayern

Beschreibung

deQus e.V.
Die deQus ist eine Initiative des ‚buss‘ – Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. und wurde im Jahr 2000 gegründet. Mitglieder können alle Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe in Deutschland werden, die die Satzung der Gesellschaft anerkennen und sich verpflichten, ihre Qualitätsgrundsätze in der Praxis anzuwenden.

Die deQus wurde mit dem Ziel gegründet, ein Qualitätsmanagement-System zu entwickeln, das neben den gängigen Qualitätskonzepten (bspw. ISO 9001 oder EFQM) vor allem die spezifischen Rahmenbedingungen in den Einrichtungen der Suchthilfe berücksichtigt. Das QM-System der deQus basiert auf der DIN EN ISO 9001 integriert außerdem Elemente des EFQM-Modells und ist an die spezifischen Anforderungen der Einrichtungen in der Suchthilfe angepasst. Ziele und Aufgaben: Das Ziel der deQus ist die Implementierung sowie Weiterentwicklung des suchtspezifischen Qualitätsmanagement-Systems und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität in der Suchttherapie.
Unsere zentrale Aufgabe ist die Unterstützung von Einrichtungen der Suchthilfe bei der Einführung und Weiterentwicklung eines zertifizierten QM-Systems. Wir fördern außerdem qualitätsbezogene Aktivitäten der Suchthilfe in Wissenschaft und Praxis.
Seit Anfang 2010 ist das QM-System der deQus als rehaspezifisches QM-Verfahren von der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkannt und genügt somit den Anforderungen der gesetzlichen Zertifizierungspflicht für die stationäre medizinische Rehabilitation (Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX).