FVS/DEGEMED


FVS/DEGEMED - Bereich Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik

Von wem ist die Zertifizierung

Fachverband Sucht e.V.

Webseite der ausstellenden Organisation

http://www.sucht.de/qualitaetsmanagement.html

Zertifizierungsstellen (u.a.)

Beschreibung

Aus: http://www.sucht.de/qualitaetsmanagement.html

"QM / Zertifizierungsverfahren
Die Qualität bestehender und zukünftiger Behandlungsangebote für Menschen mit substanzbezogenen Störungen zu fördern, stellt eine der zentralen Aufgaben des Fachverbandes Sucht e. V. (FVS) dar. Neben Ansätzen der externen Qualitätssicherung durch die Leistungsträger gewinnen in den letzten Jahren zunehmend einrichtungsinterne Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren an Bedeutung. Diese werden auch vom Gesetzgeber z. B. im Rahmen des § 137d SGB V oder des § 20 SGB IX gefordert. Die Leistungserbringer werden darin verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sicherzustellen, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Ferner müssen stationäre Rehabilitationseinrichtungen sich zertifizieren lassen.

Der FVS ist Herausgeber von zwei QM-Zertifizierungs-Verfahren (s. 1. und 2.) und hat an einem weiteren Verfahren (s. 3.) mitgewirkt.


1. FVS/DEGEMED-Verfahren im Bereich der medizinischen Rehabilitation für die Indikationsbereiche "Abhängigkeitserkrankungen" und "Psychosomatik" (ganztägig ambulante, stationäre Einrichtungen)

Seit der Veröffentlichung des Auditleitfadens Version 1.0 nach FVS/DEGEMED im Juni 2001 hat sich das FVS/DEGEMED-Zertifzierungsverfahren für den Bereich "Abhängigkeitserkrankungen" bewährt und wurde bereits in der Vorläuferversion 4.0 auf den Bereich "Psychosomatik" ausgeweitet. Die neue Version 5.0 ist sowohl für stationäre (inkl. Adaption) und ganztägig ambulante Einrichtungen in diesen Indikationsbereichen entwickelt worden. Sofern es entsprechende einrichtungsbezogene Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, wird im Auditleitfaden darauf hingewiesen.

Im Mittelpunkt der FVS/DEGEMED-Zertifizierung steht die Bewertung der gesamten Rehabilitationseinrichtung. Ziel ist nich die Beurteilung einzelner Maßnahmen und Leistungen, sondern die Betrachtung und Bewertung der funktionalen Vernetzung der allgemeinen mit den klinik- bzw. einrichtungsspezifischen Qualitätsmanagement-Anforderungen. Damit werden eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen und eine transparente Darstellung ihrer Leistungen erreicht.

Die starke Prozess- und Ergebnisorientierung des Verfahrens wird in den beiden derzeit gültigen Versionen (vierte und fünfte Version) betont. Aufgrund der Revision der DIN EN ISO 9001:2008 im September 2015 erfolgte eine Überarbeitung des FVS/DEGEMED Auditleitfadens 4.0 - der neben der neuen Version 5.0 - nochmit einer dreijährigen Übergangsfrist noch bis zum 14. September 2018 weiterhin gültig ist.

Der FVS/DEGEMED Auditleitfaden 5.0 basiert auf der neuen DIN EN ISO 9001:2015 als einer weltweit anerkannten, weitest verbreiteten und bei den Patienten am meisten bekannten Norm mit qualitativ höchsten Anforderunge. Ferner enthält er die durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeiteten "Grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 SGB IX" vom 1. September 2009 - hier in der aktualisierten Version vom 30. April 2015.

Darüber hinaus sind reha-spezifische Qualitätskriterin enthalten (z.B. Orientierung an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Besundheit [ICF]) und bestehende Ansätze zur Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation (z.B. Qualitätssicherungsgrogramm der Rentenversicherungsträger) in das Verfahren integriert. Es handelt sich um ein lernendes Zertifizierungsverfahren, welches auch entsprechende Veränderungen berücksichtigt.

So wurden die im Umgang mit dem FVS/DEGEMED-Zertifizierungsverfahre gewonnenen praktischen Erfahrungen, wie auch aktuelle Entwicklungen in der Entwöhnungsbehandlung und Psychosomatik der letztenJahre aufgegriffen, um auch die Version 5.0 des Auditleitfadens aktuell, praxisnah und damit für alle Rehabilitationseinrichtungen relevant zu gestalten.

Bei der Entwicklung des Verfahrens wurde mit ausgewählten und kompetenten Zertifizierungsunternehmen zusammengearbeitet. Diese können auch das externe Audit durchführen und sind berechtigt - bei Erfüllen der entsprechenden Kriterien - Zertifikate zu erteilen. Hierbei handelt es sich um folgende Gesellschaften: EQ Zert, LGA InterCert GmbH, DIOcert.

Das Verfahren ist in den Versionen 4.0 und 5.0 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation nach Prüfung offiziell nach § 20 II a SGB IX anerkannt, der FVS ist hierfür die herausgebende Stelle.

Der FVS hat ein spezielles Logo entwickelt, welches nur stationäre Rehabilitationseinrichtungen verwenden können, die a) auf Grundlage des von der BAR anerkannten Zertifizierungsverfahren nach FVS/DEGEMED Auditleitfaden 4.0 bzw. Auditleitfaden 5.0 zertifiziert wurden, und welche b) in der Datenbank der BAR (www.bar-frankfurt.de) zur Vereinbarung nach § 20 ABs. 2a SGB IX in der Liste "Zertifizierte stationäre Reha-Einrichtungen" aufgeführt sind. Das Logo kann bei der Geschäftsstelle des FVS (sucht@sucht.de) von den entsprechenden Reha-Einrichtungen angefordert werden. "