Die Kur ist eine wichtige Vorsorgeleistung
Kuren (Kur & Reha) sind wichtige Vorsorgeleistungen, die dabei mithelfen, die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederherzustellen.
Richtig beantragt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten – das gilt auch für Online Krankenkassen, die als Direktkassen einige besondere Eigenschaften mit sich bringen.
Leistungspaket Kur
Kuren gehören zum Leistungspaket der Krankenkassen. Können – wie es meist der Fall ist – die nötigen Kurleistungen nicht vor Ort geboten werden, dann zahlt die Kasse den Aufenthalt an anerkannten Kurorten.
Auch Online Krankenkassen bieten diese Leistungen an. Neben dem eigentlichen Kuraufenthalt werden auch Bäder und Massagen zum größten Teil bezahlt, in der Regel fällt ein Eigenanteil von 10 % der Kosten sowie ein Beitrag von 10 Euro je Verordnung an.
Erholung für gestresste Mütter
Wer ein Kleinkind großzieht und dabei noch berufstätig ist, ist einer Doppel- bis Dreifachbelastung ausgesetzt – und das Tag für Tag. Auch hier springen die Krankenkassen ein und bewilligen sogenannte Mutter-Kind-Kuren, die selbstverständlich auch von Vätern in Anspruch genommen werden können.
Spezielle Kliniken für die Mutter und Kind Kur bringen die geeignete Infrastruktur wie kindgerechte Räume und Aufenthaltsbereiche, Kinderbetreuung und Animation mit. Während sich der Elternteil bei Kuranwendungen erholt, weiß er sein Kind gut aufgehoben.
Kuren richtig beantragen
Ein Kuraufenthalt macht dann Sinn, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Arzt verschreibt den Kuraufenthalt, dabei ist allerdings wichtig, dass er auch für die Verschreibung qualifiziert ist. Mit der Verordnung und zusammen mit den notwendigen medizinischen Unterlagen wird die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Wird die Kur anerkannt, übernimmt die Kasse oder ein anderer Leistungsträger die Kosten für den Aufenthalt abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Die Selbstbeteiligung wird direkt an die Kurklinik bezahlt, der tägliche Eigenanteil beträgt 10 Euro. Kuren für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden auch ohne den Eigenanteil bewilligt, Geringverdiener können eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Dabei werden alle Einnahmen innerhalb der Familie (also auch die vom Partner oder den erwachsenen im Haushalt lebenden Kindern) angerechnet.
Übrigens: Wer zur Kur geht, braucht keinen Urlaub nehmen. Durch das ärztliche Attest wird die Notwendigkeit des Kuraufenthalts belegt und es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.