Polnische Pflegekräfte einstellen: Das muss man beachten

24 Stunden Pflege

Die Pflege und Betreuung von Senioren liegt für viele nicht mehr in der Unterbringung in einem Seniorenheimen. Vielmehr geht ein spürbarer Trend hin zu einer individuellen 24 Stunden Pflege und -Betreuung in den eigenen vier Wänden. Denn immer mehr Menschen wollen im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und einen Umzug in ein Altenwohnheim weitestmöglich vermeiden.

24 Stunden Pflege

24 Stunden Pflege – © Foto: pressmaster / Stockfresh

Diese Art der Betreuung leisten vor allem Pflegekräfte aus Osteuropa, im meisten Fall Pflegekräfte aus Polen. Der Vorteil: Im Vergleich zu Pflegekräften aus dem Inland bieten polnische Pflegekräfte Ihre Leistungen deutlich günstiger an, so dass sich deren Dienste auch Senioren und deren Angehörige leisten können, die keine übermäßig hohen Summen für die Altenbetreuung ausgeben können.

Doch bei der Einstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen gibt es auch einige Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen nachstehend einige Punkte angeführt, die im Hinblick auf die Beschäftigung einer polnischen 24-Stunden-Pflegekraft zu berücksichtigen sind:

Aufgabengebiet und Tätigkeitsfeld

Eine polnische Betreuungskraft unterstützt den Pflegebedürftigen bei der reinen Grundverpflegung. Sie leistet also keine medizinische Versorgung. Sie hilft dem Senioren bei diversen alltäglichen Aufgaben, welche diese – je nach Pflegegrad – alleine nicht mehr bewältigen können. Hierzu gehören Tätigkeiten, wie z.B. den Wocheneinkauf erledigen, sich um den Haushalt kümmern, bei der Schmutzwäsche behilflich sein, leichte Pflegearbeiten übernehmen und die betreuungsbedürftige Person bei Freizeitaktivitäten zu begleiten.

Eine medizinische Pflege ist jedoch ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt darin, dass selbst wenn eine polnische Pflegekraft über eine medizinische Fachausbildung verfügt, diese in Deutschland jedoch in den meisten Fällen nicht anerkannt wird.

Beschäftigung gesetzlich geregelt über das „Entsendemodell“

Die Beschäftigung einer polnischen 24-Pflegekraft ist gesetzlich über das sog. „Entsendemodell“ geregelt. Dieses Modell erlaubt es Dienstleistungsunternehmen in der EU Mitarbeiter in einen anderen EU-Staat zu „entsenden“. Dabei gilt zu beachten, dass der ausländische Pflegedienst für die Abgaben der Sozialleistungen, Versicherungsbeiträge und die Steuern ist.

Entsendeunternehmen fungiert als Arbeitgeber mit Weisungsrecht

Für Leistungsnehmer ist es wichtig sich klar darüber zu sein, welches Arbeitsverhältnis mit einer polnischen 24-Stunden-Pfegekraft eingegangen werden soll. Grundsätzlich besteht das Arbeitsverhältnis zwischen der Pflegekraft (Arbeitnehmer) und dem polnischen Entsendeunternehmen (Arbeitgeber). Angehörige von betreuungsbedürftigen Personen sind somit nur Leistungsempfänger. Das Entsendeunternehmen hat das ausschließliche Weisungsrecht inne und bestimmt insofern Arbeitszeiten, Urlaub und die Ausführung von Tätigkeiten der 24-Stunden-Pflegekraft.

Das Pflegeunternehmen kümmert sich auch um alle nötigen Versicherungen und Sozialabgaben sowie die Abführung der Steuern im Land des Firmensitzes. Natürlich müssen dennoch Abmachungen zum Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und Urlaubsanspruch den deutschen Gesetzen unterliegen. Wer sich als pflegebedürftige Person vor der Kommunikation mit einem polnischen Pflegeunternehmen scheut, kann auch einfach die Dienste einer Agentur für die Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräften in Anspruch nehmen.

Beschäftigung einer selbständig-tätigen 24-Stunden-Pflegekraft

Eine andere Möglichkeit der Beschäftigung besteht dann, wenn die polnische 24-Stunden-Pflegekraft auf rein selbständiger Basis arbeitet und beschäftigt wird. In diesem Fall muss sich die Betreuungskraft selbst um alle nötigen Versicherungen kümmern und kann individuell mit den betreuungsdürftigen Personen und deren Angehörigen über Arbeitszeiten und Arbeitsausführung verhandeln. Zu beachten gilt hier: Die selbständig-arbeitende Pflegekraft muss für mehrere Arbeitgeber tätig sein, da sonst die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht.

Vorteile einer polnischen Pflegekraft:

Die Beschäftigung einer polnischen 24-Stunden-Pflegekraft bringt neben einer deutlichen Kostenersparnis gegenüber deutschen Pflegekräften noch weitere Vorteile mit sich. Senioren könne sich davon vor allem eine sehr individuelle, persönliche, durchgehende und fürsorgliche Betreuung erhoffen, die so ein ambulanter Pflegedienst oft nicht leisten kann.

  • 24-Stunden Betreuung (unter Einhaltung gesetzl. Ruhezeiten)
  • Betreuung zuhause in den eigenen vier Wänden
  • Wahl der Pflegekraft nach eigenen Ansprüchen und Wünschen
  • zwischenmenschliche, fürsorgliche Betreuung
  • sehr individuelle Betreuung
  • flexible Zeiteinteilung der Arbeitszeiten
  • keine engen Zeitfenster für einzelne Betreuungsleistungen günstige Alternative zum Seniorenheim
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