Arbeitsunfälle – Diese Maßnahme reduziert das Risiko

Eine unkonzentrierte Handlung, eine falsche Bewegung oder eine unglückliche Verkettung von Umständen: All diese Situationen können zu Arbeitsunfällen führen, die teure Arbeitsausfälle bedeuten oder in schlimmeren Fällen ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben.

Arbeitgeber können Unfällen auf Arbeitsstätten vorbeugen, indem sie sich bewusst machen, welchen Stellenwert ein ausreichender Arbeitsschutz einnimmt und Maßnahmen zur Unfallverhütung ergreifen. Doch welche Maßnahme schützt Mitarbeiter tatsächlich und wie gelingt es, Unfallrisiken zu minimieren?

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle
(C) Foto: Pixabay / succo

Was ist ein Arbeitsunfall?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz realistisch einzuschätzen, entsprechende Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Leider gelingt dies nicht immer. Abgesichert sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeitstätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung. Hier greift ein Betreuungs- und Entschädigungssystem des Trägers.

Arbeitsunfall

Arbeitsunfall
© PantherMedia / Elnur (YAYMicro)

Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle bezeichnet, die sich auf der Arbeitsstätte ereignen sowie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit. Demnach gilt auch eine Verletzung beim Betriebssport oder auf der Betriebsfeier als Arbeitsunfall. Ein plötzlicher Herzinfarkt, das heißt ein Ereignis, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsstätte steht, gilt jedoch nicht als Arbeitsunfall.

Sicherheitszeichen als wichtige Maßnahme

Eine wichtige Maßnahme der Unfallprävention ist das Anbringen von Sicherheitszeichen. In Deutschland gilt dies als Pflicht für jeden Arbeitgeber, sodass das Fehlen von Sicherheitszeichen in einem Betrieb eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Sicherheitszeichen sind Beschilderungen mit Gefahren- oder Gebotshinweisen, die international gültig und allgemein verständlich sind. Die Sicherheitsschilder müssen in jedem Betrieb gut sichtbar platziert werden. Sie dienen der Unfallvermeidung, dem Hinweis auf Verbote oder Gebote und können in Notsituationen als Erste-Hilfe-Schild oder Rettungsschild Leben retten.

Fluchtwegschilder, Erste-Hilfe-Schilder und Brandschutzschilder gehören in allen Betrieben zur Standardausstattung. Darüber hinaus muss jedes Unternehmen branchenabhängig entscheiden, welche Sicherheitszeichen zur Unfallprävention beitragen. Denn auf Baustellen sind Arbeitnehmer anderen Gefahren ausgesetzt als in Gaststätten oder Laboren.

Seit 2013 gilt für alle Sicherheitsschilder die DIN EN ISO 7010 Norm. Sie gewährleistet, dass die Piktogramme auf der Beschilderung weltweit einheitlich geregelt und verständlich sind. In der Gefahrstoffkennzeichnung gilt zudem seit 2015 die GHS/ CLP-Regelung zur einheitlichen Regelung der Kennzeichnung von Chemikalien.

Alte Beschilderungen können seither nur nach der Durchführung einer teuren Gefährdungsbeurteilung bestehen bleiben. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Fall zu gewährleisten.

Was sind Verbotsschilder?

Unter die Kategorie Sicherheitskennzeichnen fallen Verbots-, Warn- und Gebotszeichen. Ein rot-weißes Schild weist auf ein Verbot hin, womit ein bestimmtes Verhalten untersagt und als gefährlich eingestuft wird. So kann das Essen und Trinken in speziellen Bereichen oder der generelle Zutritt verboten werden.

Was sind Warnschilder?

Besteht eine Gefahrenstelle, werden gelbe Warnschilder platziert. Diese dienen der Warnung vor einer bestehenden Gefahr. So kann ein Warnschild darauf hinweisen, dass elektrische Spannungen vorherrschen oder gefährliche Stoffe gelagert werden.

Was sind Gebotsschilder?

Blaue Gebotsschilder weisen Mitarbeiter auf ein erwünschtes Verhalten hin und dienen als Handlungsaufforderung. So zeigen die Piktogramme zum Beispiel an, dass Arbeitskleidung angelegt, eine Maske getragen oder dass ein Netzstecker gezogen werden muss.

Den Arbeitsunfall melden

Sollte es trotz ausreichender Beschilderung zu einem Arbeitsunfall kommen, hat der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen. Der Arbeitgeber hat dann die Pflicht, den Unfall bei der Unfallversicherung zu melden, sofern der Arbeitnehmer mehr als drei Tage ausfällt. Viele Versicherungsträger bieten hier ein Online-Formular an.

Im Anschluss prüft der Unfallversicherungsträger, ob die Kriterien für einen Arbeitsunfall erfüllt werden. Hier bewegen sich insbesondere sportliche Aktivitäten in der Betriebsmannschaft im Graubereich. Während eine Verletzung während des Trainings als Arbeitsunfall gewertet wird, kann ein Turnier oder eine mehrtägige Radtour nicht klar als Arbeitsunfall definiert werden. In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse bei einem Ausfall ab sechs Wochen nicht.

Fazit

Der Schutz der Mitarbeiter hat auf Arbeitsstätten Priorität. Eine wichtige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit ist das Anbringen von Sicherheitszeichen, die der DIN EN ISO 7010 Norm entsprechen. Im Falle eines Arbeitsunfalls muss dieser umgehend von dem Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der Arbeitgeber hat dann die Pflicht, den Unfall bei der Unfallversicherung anzugeben.

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