DGUV V3 – die Vorschrift, die Leben rettet

Unfälle verhindern

Bei vielen Tätigkeiten, die im Arbeitsleben ausgeübt werden, kommen elektrische Maschinen und Geräte zum Einsatz. Im Rahmen des Unfallgeschehens stellen sie einen wesentlichen Bestandteil dar. In den vergangenen Jahren konnten Maßnahmen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der Geräte sowie Unfallverhütungsvorschriften dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

E-Check

E-Check
(C) Bild: Harry Strauss / Pixabay

Während im Jahr 1970 noch 256 Stromunfalltote zu verzeichnen waren, konnte die Anzahl bis 2018 auf 43 gesenkt werden. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Doch auch 43 Stromtote sind 43 zu viel!

Erhöhung der Sicherheit durch DGUV Vorschrift 3

Einen entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leistet die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassene Vorschrift DGUV Vorschrift 3. Die DGUV V3 verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland, elektrische Geräte und Anlagen vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die DGUV V3 unterscheidet ortsfeste und ortsveränderliche Geräte.

Ortsfeste und ortsveränderliche Geräte

Zu den ortsveränderlichen Geräten gehören zum Beispiel Handbohrmaschinen, Telefone, Drucker, Wasserkocher oder Kaffeemaschinen, also die Geräte, die problemlos von einem Einsatzort zum nächsten transportiert werden können.
Als ortsfeste Geräte hingegen werden Produktionsstraßen, Werkzeugmaschinen und Anlagen bezeichnet, deren Transport aufgrund ihres Gewichts für eine Person nicht ohne technische Hilfsmittel möglich ist.

Die Prüffristen

Die Fristen zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte sind nicht für alle Geräte einheitlich festgelegt. Während bei ortsveränderlichen Geräten im Büro wie Computer, Drucker, Kaffeemaschinen der E-Check nur alle zwei Jahre durchgeführt werden muss, gelten für elektrische Maschinen und Anlagen vom Hersteller festgelegte Richtwerte. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden können.

Wer darf prüfen?

Der E-Check hilft, Gefahren zu erkennen, bevor ein Schaden entsteht. Die Prüfung erfordert umfassendes Fachwissen. Ausschließlich spezialisierte und zertifizierte Elektrofachkräfte sind zur Durchführung des E-Checks ortsfester und ortsveränderlicher Geräte berechtigt.
Unternehmer, zu deren Team keine zur DGUV 3 Prüfung berechtigte Elekrofachkraft gehört, können einen externen Dienstleister beauftragen. Sie sollten jedoch genau auf die Zertifizierung achten.

Schutz für Menschen und Maschinen

Der regelmäßige e service nach DGUV Vorschrift 3 schafft Sicherheit für Unternehmer. Defekte Elektroinstallationen oder Geräte können zu enormen finanziellen Verlusten führen. Denken Sie an Gebäudebrände, die durch ein defektes Elektrogerät ausgelöst werden oder den Totalausfall eines Netzwerkes. Im Mittelpunkt der DGUV V3 steht jedoch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Schutz von Menschenleben.

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