PKV oder GKV?

Vergleich PKV - GKV

Vergleich PKV – GKV – Bildlizenz: © Tumisu / CC0 Creative Commons / Pixabay

Freie Wahl zwischen PKV und GKV

Selbstständige und Beamte können frei entscheiden, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sein wollen, Arbeitnehmer müssen für den Zugang zur PKV ein jährliches Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen. Doch die freie Wahl zwischen GKV und PKV bringt eine Herausforderung mit sich, denn für die meisten Versicherten ist nicht klar ersichtlich, wo genau die Unterschiede liegen. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel die Leistungen, die Beitragsberechnung und die Finanzierung.

Wie sich die Leistungen in der GKV und der PKV unterscheiden

Gesetzlich Versicherte kennen das Problem: Die Leistungen der Kassen wurden in den letzten Jahren durch diverse Gesundheitsreformen immer weiter reduziert. Der einzelne Versicherte ist dagegen machtlos, denn die Definition des Leistungsumfangs ist Sache des Gesetzgebers. Für den Versicherten bedeutet das, dass er eine geringere Versorgung erhält oder einen höheren Eigenanteil zahlen muss. In der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen durch Tarife festgelegt. Der Versicherte wählt seinen Tarif und bekommt die dort zugesicherte Kostenerstattung. An einer einmal vereinbarten Leistung darf der Versicherer im Nachhinein nichts mehr ändern. Das heißt, der Versicherte hat ein Recht darauf, dass die abgeschlossenen Kostenerstattungen während der Vertragslaufzeit bestehen bleiben. Was den Umfang der Leistungen betrifft, hat der Versicherte die Wahl zwischen unzähligen Tarifen. Es gibt zum Beispiel eine Fülle von günstigen Tarifen, die Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen vorsehen. Andererseits werden aber auch Premiumtarife mit großzügigen Erstattungen angeboten, die entsprechend teurer sind. Der Versicherte kann nach Belieben entscheiden, welche Kostenerstattung er sich von seiner privaten Krankenversicherung erwartet und einen entsprechenden Tarif wählen. Diese Freiheit haben gesetzlich Versicherte nicht.

So berechnen GKV und PKV ihre Beiträge

In der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich der Versicherungsbeitrag aus dem einheitlichen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag, den jeder Versicherer frei festlegen darf. Im Jahr 2018 beträgt der Einheitsbeitragssatz 14,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, er liegt 2018 bei durchschnittlich einem Prozent. Somit unterscheiden sich die Kassen nur anhand des Zusatzbeitrags. In der PKV ist die Kalkulation der Beiträge weitaus vielschichtiger. Hier spielen zum Beispiel das Eintrittsalter des Versicherten und die Tarifleistungen eine Rolle. Auch Vorerkrankungen können als Risikofaktoren den Beitrag in die Höhe treiben. Wer die Zusammenhänge kennt, kann durch die Wahl eines geeigneten Tarifs selbst Einfluss auf die Kosten für den Versicherungsschutz nehmen.

Was man zur Finanzierung wissen muss

Die gesetzlichen Krankenkassen werden nach dem Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet, dass die laufenden Kosten aus den laufenden Beitragszahlungen gedeckt werden müssen. Gelingt das einer Kasse nicht, darf sie einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten noch besser zu decken. Die privaten Krankenversicherer sind dagegen gehalten, kostendeckend zu arbeiten und Gewinne zu erzielen. Sie finanzieren sich aus den Beiträgen der Versicherten, müssen aber gleichzeitig Altersrückstellungen aufbauen, damit die Beiträge im Alter weitgehend stabil bleiben. Damit finanziert jeder Versicherte im Prinzip schon heute seine im Alter steigenden Beiträge vor. Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind also durchaus gravierend, so dass man sich bei freiem Zugang sehr genau überlegen sollte, welches System optimal zum gewünschten Versicherungsbedarf passt.

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