Postbeamtenkrankenkasse-Direktabrechnung: Tipps für Versicherte

Akupunktur

Akupunktur – © Andrey Popov / Fotolia.com

Direktabrechnung oder Abrechnung als Selbstzahler für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse

Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) haben die Wahl, in ihrem Antragsformular für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme entweder die Direktabrechnung oder die Abrechnung als Selbstzahler anzukreuzen. Die meisten Versicherten kreuzen natürlich die Direktabrechnung an, in dem Glauben, dass sie alle Leistungen, die ihnen als Privatpatienten zustehen, in Anspruch nehmen dürfen und zugleich auch mit dem „Papierkram“ nach der Kur nichts zu tun hätten. Sie glauben, dass sie kein Kostenrisiko eingehen und auch nicht vorleistungspflichtig sind.

Das stimmt jedoch nur bedingt!

Die Vorteile der Direktabrechnung auf einen Blick

  1. Kein „Papierkram“ zu Hause mit der Abrechnung
  2. Kein Kostenrisiko
  3. Keine Vorleistungspflicht

Die Nachteile der Direktabrechnung auf einen Blick

  1. Verzicht auf den Status als Privatpatient, da nur nach dem Pflegesatz der gesetzlichen Kassen abgerechnet wird!
  2. Zuteilung von Zimmern der einfachsten Kategorie
  3. Nur schulmedizinische Therapiemethoden, die von gesetzlichen Kassen bezahlt werden. Also keine Naturheilverfahren, keine TCM (wie z.B. ärztliche Akupunktur), keine Heilpraktikerleistung und – bei sehr niedrigen Pflegesätzen – auch keine Psychotherapie!
  4. Abgabe der Therapiemaßnahmen nur in eingeschränktem Umfang, also z.B. nur 2 Massagen zu 20 Minuten pro Woche.
  5. Patienten, die jahrelang Beiträge für Zusatzversicherung (Aufbau- und Ergänzungsstufe) bezahlt haben, verzichten auf die Ihnen zustehenden Arzt- und Therapieleistungen!

Tipps zur Entscheidungsfindung

  1. Informieren Sie sich bei der Kliniksuche genau nach dem tagesgleichen Pflegesatz, den die Klinik mit einem Sozialversicherungsträger abgeschlossen hat. (Manchmal findet man diesen auf der Klinikwebseite).
  2. Erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen Sie für diesen Pflegesatz erwarten können. (Am besten schriftlich bestätigen lassen!).
  3. Erkundigen Sie sich außerdem nach dem beihilfefähigen niedrigsten Satz des Zimmerpreises. Damit ist der Preis des billigsten Zimmers, inkl. Verpflegung gemeint.
  4. Fragen Sie nach, zu welchem Satz der Arzt abrechnet. Üblich ist der 2,3fache Satz. Diesen erkennt die PBeaKK nicht an. Vorsicht! Kostenrisiko!! Die PBeaKK erkennt nur den 1,9fachen Satz an oder bei Reha-Maßnahmen den 2,2fachen Satz mit 15 % Kürzung der gesamten Arztrechnung! Bitte bestätigen lassen, dass nur so abgerechnet wird.
  5. Fragen Sie nach, zu welchen Sätzen die Therapiemaßnahmen abgerechnet werden. Die PBeaKK legt jeder Kurgenehmigung eine Preisliste der beihilfefähigen Heilmittel bei. Nur wenn sich das Haus an diese Liste hält, besteht kein Kostenrisiko!
  6. Informieren Sie sich, ob Sie bei Abreise gleich die volle Rechnung bezahlen müssen! Sie sollten ein Zahlungsziel von 4 Wochen vereinbaren!
  7. Denn VORSICHT! Hat sich die Klinik nicht an die Heilmittelverordnung gehalten, kürzt Ihnen die PBeaKK die Klinikrechnung. Wenn Sie diese bereits bezahlt haben, wird es schwierig, den Kürzungsbetrag gegenüber der Klinik geltend zu machen!
  8. Abschlagszahlung: Im Gegenzug können Sie der Klinik eine Abschlagszahlung in Höhe von € 1.000,00 anbieten. Dem Genehmigungsschreiben der PBeaKK ist immer ein Antragsformular zur Anforderung einer Abschlagszahlung beigefügt! ACHTUNG: Dem Antrag muss ein Schreiben der Klinik beigefügt werden, dass diese eine Abschlagszahlung wünscht! Da die Abschlagszahlung erfahrungsgemäß immer sehr schnell bezahlt wird, genügt es, den Antrag bei Kurantritt von der Klinik an die PBeaKK faxen zu lassen!

Kostenplanung

Wenn Ihnen die Klinik schriftlich bestätigt hat, dass diese die o.g. Punkte einhält, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen für Arzt- und Therapiekosten keine Kosten entstehen werden, da diese voll von Beihilfe und PBeakk übernommen werden. (Entweder 50/50% oder 70/30%). Somit geht es dann eigentlich nur noch um die Erstattung der Zimmerkosten.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1

Zimmerpreis, inkl. Vollpension 100,00 €
Bei Beihilfeberechtigung 50 % -50,00 €
Rest 50,00 €
hiervon bezahlt die PBeaKK grundsätzlich -7,67 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung pro Tag 42,33 €
Der Versicherte erhält hier pro Tag -23,10 €
Eigenanteil bei Abschluss mit Aufbaustufe + Ergänzungsstufe pro Tag 19,23

 

Beispiel 2

Zimmerpreis, inkl. Vollpension 70,00 €
Bei Beihilfeberechtigung 50 % -35,00 €
Rest 35,00 €
hiervon bezahlt die PBeaKK grundsätzlich -7,67 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung pro Tag 27,33 €
Der Versicherte erhält hier pro Tag -23,10 €
Eigenanteil bei Abschluss mit Aufbaustufe und Ergänzungsstufe pro Tag 4,23

 

Beispiel 3

Zimmerpreis, inkl. Vollpension 100,00 €
Bei Beihilfeberechtigung 70 % -70,00 €
Rest 30,00 €
hiervon bezahlt die PBeaKK grundsätzlich -7,67 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung pro Tag 22,33 €
Je nach Zusatzversicherung kann sich der Betrag weiter reduzieren.

 

Beispiel 4

Zimmerpreis, inkl. Vollpension 70,00 €
Bei Beihilfeberechtigung 70 % -49,00 €
Rest 21,00 €
hiervon bezahlt die PBeaKK grundsätzlich -7,67 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung pro Tag 13,33 €
Je nach Zusatzversicherung kann sich der Betrag weiter reduzieren.

Bitte beachten

Der gesetzliche Eigenanteil für die Haushaltsersparnis von € 10,00 pro Tag muss immer gleistet werden! Sowohl bei Direktabrechnung als auch bei detaillierter Abrechnung als Privatpatient!

Nun liegen Ihnen alle Kriterien vor, nach denen Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen können. Wenn Sie noch mehr dazu wissen möchten, können Sie gerne unsere Beratungshotline anrufen:

Kontakt

Direktkontakt zum Kursanatorium Dr. Fehrenbach über Kurkliniken.de hier >>>

Kursanatorium Dr. Fehrenbach & Co OHG
Kneippstr. 20b und 22a
86825 Bad Wörishofen
Tel. (0 82 47) 3 94-0
Fax. (0 82 47) 3 94-28

An wen im Haus können wir uns für Zusatzinfos  wenden?
Diese Infos erhalten Sie von Frau Wilczek (Geschäftsführerin) unter der Telefonnummer 08247/394-0 bzw. unter der E-Mail-Adresse  info@sanatfehr.de

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