Welche Einschränkungen gelten bei Kuren

Einschränkungen in der Corona-Krise

Noch immer sorgt die andauernde Pandemie in vielen Bereichen unseres Lebens für massive Einschränkungen. Aktuell steigen die Infektionszahlen in Deutschland leider wieder deutlich und aus diesem Grund hat die Bundesregierung kürzlich einige neue Regelungen auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem auch eine Ausgangssperre, die in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5:00 Uhr gelten soll. In dieser Zeit dürfen Personen das Haus nur aus triftigem Grund verlassen. Aber auch im Gesundheitsbereich führt die Corona-Krise weiter zu vielen Problemen und auch zu einigen Einschränkungen. Im vergangenen Jahr im Frühling wurden auch Kuren vorübergehend eingestellt und Termine für entsprechende Kuraufenthalte verschoben.

Kuren werden mit Einschränkungen wieder durchgeführt

Wie bereits angesprochen wurde ein großer Teil der geplanten Kuren für die verschiedensten Krankheiten im letzten Jahr zwischenzeitlich noch ausgesetzt. Allerdings war den Verantwortlichen auch klar, dass man schnell Lösungen für eine Fortsetzung von wichtigen Kuren finden muss. Aktuell ist es zum Glück auch so, dass zumindest ein großer Teil der Kuren wieder durchgeführt werden kann. Logischerweise gelten hierbei aber einige Vorschriften und Einschränkungen. Auf jeden Fall benötigen sowohl das medizinische Personal in den Einrichtungen als auch die Kurgäste einen adäquaten Mundschutz. Entsprechende OP-Masken und auch FFP2-Masken kann man in Shops kostengünstig erwerben.

COVID-19 Einschränkungen in Kliniken

COVID-19 Einschränkungen in Kliniken
(C) Foto: mohamed Hassan / Pixabay

Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass man beim Kauf entsprechender Schutzmasken auch auf die vorhandene Zertifizierung solcher Artikel achtet.

Die Kurhäuser arbeiten mit einem strengen Hygiene-Konzept

Die Kurhäuser wollen auch in den kommenden Monaten trotz der andauernden Pandemie unbedingt weiter wichtige Kuren durchführen. Aus diesem Grund haben die Kurkliniken eigentlich alle ein Hygiene-Konzept erarbeitet, um sowohl Mitarbeiter als auch Kurgäste vor möglichen Ansteckungen bestmöglich zu schützen. Dazu gehört auch, dass jeder neue Patient zunächst einen Coronatest machen muss. Ein negatives Testergebnis ist dann auch die Grundvoraussetzung für die Aufnahme und den Beginn der Kur. Bei einem positiven Testergebnis kann der entsprechende Kurgast natürlich nicht aufgenommen werden. Schließlich wäre in einem solchen Fall die Ansteckungsgefahr von anderen Gästen und auch vom Personal in den Kurhäusern zu groß.

Mitarbeiter und Kurgäste werden regelmäßig getestet

Für größtmögliche Sicherheit werden sowohl das Personal als auch die Patienten während der Kur weiterhin in regelmäßigen Abständen getestet. Schließlich geht es auch darum, bei einer nachträglichen Ansteckung die betroffenen Personen schnellstmöglich zu entdecken und eine weitere Verbreitung innerhalb des Kurhauses zu verhindern. Durch diese und andere Maßnahmen wollen die Betreiber der Rehakliniken den Kurbetrieb weiter aufrechterhalten. In Einzelfällen kann es aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch in den Kliniken zu Infektionen mit Covid-19 kommen. Aus diesem Grund ist es zumindest nicht auszuschließen, dass auch in Zukunft vielleicht einzelne Häuser doch für einen gewissen Zeitraum geschlossen werden müssen.

Kurgäste sollten schon vor dem Beginn der Kur Kontakt aufnehmen

Insgesamt ist das Geschehen rund um die Pandemie weiterhin sehr dynamisch. Daher ist es auch zu empfehlen, dass sich Kurgäste vor der Anreise noch einmal mit der Kurklinik in Verbindung setzen. Auf diesem Weg kann man schnell und unkompliziert abklären, ob es aktuell in einem Kurhaus doch Probleme gibt und wichtige Fragen klären.  Ansonsten steht der Anreise und einer hilfreichen Kur nichts mehr im Wege, auch wenn es vor Ort leider weiterhin einige Einschränkungen geben muss.

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