Krankenhauszusatzversicherung: Zentrale Auswahlkriterien für bedarfsgerechte Absicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Behandlung im Krankenhaus die Kosten für die Basisversorgung. Diejenigen, die sich zusätzliche Leistungen und mehr Komfort während des stationären Aufenthalts wünschen, sind mit einer Krankenhauszusatzversicherung gut beraten. Aufgrund des individuellen Versicherungsschutzes müssen bei der Auswahl des Tarifs allerdings einige Faktoren beachtet werden, um von einer bedarfsgerechten Lösung zu profitieren.

Medizinische Versorgung

Dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung Grenzen hat, müssen viele Versicherte regelmäßig feststellen. Neben der zahnärztlichen Versorgung werden die Unterschiede zwischen privatem und gesetzlichem Versicherungsschutz insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt deutlich. Die Grundversorgung geht unter anderem mit der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und der Behandlung durch diensthabende Ärzte einher.

Mehr Komfort, Chefarztbehandlung und freie Auswahl beim Krankenhaus

Diejenigen, die für ihre Genesung ein Ein- oder Zweibettzimmer bevorzugen und sich bei Unfall, Krankheit und Co. das Know-how eines Chefarztes sichern möchten, benötigen hingegen eine private Krankenhauszusatzversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Ohne diese Zusatzversicherung müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für die erweiterten Leistungen selbst übernehmen. Auch die Freiheiten bei der Klinikwahl sind für gesetzlich Versicherte eingeschränkt. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung machen sich Betroffene bei Einschränkungen ihrer Gesundheit willkommene Extras zunutze, die ihre Heilung positiv beeinflussen können.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen

Aufgrund des vielfältigen Angebots kann die Suche nach der optimalen Zusatzversicherung eine Menge Zeit verschlingen. Abhilfe schaffen unabhängige Tests, die das Leistungsspektrum kritisch bewerten. Die Stiftung Warentest (07/2020) hat beispielsweise 24 Zweibettzimmertarife hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses geprüft und die Krankenhausversicherung ohne Wartezeit von der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit „Sehr gut“ (0,8) ausgezeichnet. Da die Versicherung auf Wartezeiten verzichtet, können die Leistungen aus dem Vertrag unmittelbar nach Versicherungsbeginn beansprucht werden. Die Police umfasst die freie Krankenhauswahl, die Chefarztbehandlung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inklusive medizinisch notwendigem Rücktransport in das Heimatland. Wie die Stiftung Warentest online zum Testergebnis erklärt, wurde auch in der Kategorie Einbettzimmer (37 getestete Tarife) ein Angebot mit dem Qualitätsurteil „Sehr gut“ ausgezeichnet.Ein 43-jähriger Neukunde zahlt für einen Einbett­zimmertarif zwischen 39 und 75 Euro im Monat, beim Zweibett­zimmertarif sind es zwischen 36 und 49 Euro“, so die Redaktion der Stiftung Warentest.

Tipp: Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist mit zusätzlichen Kosten von teilweise über 200 Euro im Jahr verbunden. Wer auf die Privatsphäre verzichten kann, macht sich Sparpotenzial zunutze.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Wird der Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig, kann das im Rahmen der Behandlung von Verletzungen oder Erkrankungen nicht nur mit Schmerzen verbunden sein. Auch der Stress der stationären Unterbringung ist nicht zu unterschätzen. Gesetzlich Versicherte bekommen das zu spüren, wenn sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht sind und kaum zum Schlafen kommen, weil sowohl tagsüber als auch nachts ständig Betrieb herrscht. Hinzu kommt, dass teilweise jeden Tag andere Ärzte die Versorgung übernehmen.

Der Wunsch nach mehr Ruhe, Komfort und der jeweils besten Versorgung durch Experten ist bei vielen Patienten groß. Besonders bei Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen häufiger mit einem stationären Aufenthalt rechnen müssen, sind mit einer Krankenhauszusatzversicherung gut beraten. Gleiches gilt für Erkrankte, die sich nicht mit dem medizinisch notwendigen Behandlungsumfang zufriedengeben möchten, den die Krankenkassen finanziell abdecken. Oft steht dabei nicht die jeweils beste Behandlung im Fokus, sondern die wirtschaftlich sinnvollste. Die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt die Kostenübernahme nicht selten auf bestimmte Kliniken und schließt alternative Behandlungsmethoden aus.

Medizinische Behandlung

Wesentliche Faktoren bei der Krankenhauszusatzversicherung:

  • Freie Arztwahl

Da der Chefarzt nicht immer die beste Wahl ist, sondern häufig Spezialisten für das individuelle Fachgebiet, sollte die private Zusatzversicherung die Kosten für gesonderte ärztliche Leistungen komplett übernehmen. Und zwar nicht nur von Chefärzten, sondern von sämtlichen Spezialisten und Belegärzten. Bei Letzteren handelt es sich um externe Ärzte, die in Kliniken operieren dürfen.

  • Leistungsspektrum

Werden Spezialisten nötig, reicht eine Kostenübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oft nicht. Diese Begrenzung ist jedoch in einigen Tarifen vorgesehen. Ein kritischer Blick auf diese vertragliche Angabe ist deshalb ein Muss. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Zusatzpolicen auch ambulante Eingriffe übernehmen. Zahlen Krankenhauszusatzversicherungen ein Tagegeld – beispielsweise während eines Kur- bzw. Reha-Aufenthaltes – können Versicherte damit beispielsweise ein Einzelzimmer finanzieren.

  • Altersrückstellung

Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die sogenannte Altersrückstellung. Zusatzversicherungen ohne Altersrückstellung sind in jungen Jahren besonders günstig erhältlich, die Kosten steigen allerdings mit zunehmendem Alter. Tarife mit Altersrückstellung sollen diesen Preissteigerungen entgegenwirken, indem Teile der gezahlten Beiträge zurückgelegt werden. Die regelmäßigen Beiträge sind bei diesen Tarifen zwar von Beginn an höher, beugen aber einem heftigen Preisanstieg in der Zukunft vor. Versicherte, die regelmäßig ihre Versicherung wechseln oder die Krankenhauszusatzversicherung nur vorübergehend benötigen, können mit Tarifen ohne Altersrückstellung Geld sparen. Grundsätzlich gilt: Rückstellungen sind nicht von einer Versicherung auf die nächste übertragbar.

Krankenhaus-Zusatzleistungen

Krankenhauszusatzversicherung ab wann gültig?

Nach Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung können Versicherte die vertraglich versprochenen Leistungen in der Regel nicht sofort in Anspruch nehmen. Schuld ist die Wartezeit, die viele Tarife mit sich bringen. Drei Monate sind ein gängiger Zeitraum. Teilweise übernehmen Versicherungsgesellschaften aber auch erst nach acht Monaten die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Wie die Ergebnisse der Stiftung Warentest zeigen, gibt es aber durchaus einige wenige Versicherer, die auf die Wartezeit vollständig verzichten.

Bildquelle: fernandozhiminaicela / 12019 / corgaasbeek unter pixabay.com

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