Zurück in die Arbeitswelt: So beantragen Sie erfolgreich eine Reha

Nach einer Operation oder einer Krankheit unterziehen sich Menschen häufig einer Rehabilitation, um ihre Fitness wiederzuerlangen und an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Reha-Antrag effektiv stellen können, und erhalten Ratschläge, falls Ihr Antrag abgelehnt wird.

Der Begriff “Reha” ist eine Abkürzung für medizinische Rehabilitation, die sich nicht nur auf die Genesung konzentriert, sondern auch darauf abzielt, den Gesundheitszustand so weit wiederherzustellen oder zu stabilisieren, dass eine zukünftige Beschäftigung möglich ist. Viele Krankenkassen wie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bezuschussen Reha- oder Vorsorgekuren. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die möglichen Kurangebote, die Ihnen zustehen.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Nach deutschem Recht hat jeder das Recht auf Rehabilitation. Dieses Recht wird durch § 4 des Sozialgesetzbuches I gewährt, der sicherstellt, dass notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit gewährt werden. Personen, die in der Sozialversicherung versichert sind, haben auch Anspruch auf Rehabilitation, um die wirtschaftliche Absicherung im Falle von Krankheit oder Erwerbsminderung zu gewährleisten.

Die Rehabilitation gilt als Pflichtleistung der Krankenkassen, wobei der zuständige Kostenträger in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung oder die private Krankenversicherung ist. Um einen Anspruch auf Rehabilitation zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die medizinische Notwendigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit des Patienten, eine positive Rehabilitationsprognose, die Zustimmung des Kostenträgers und gegebenenfalls eine erhebliche oder teilweise Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit.

Foto: Physiotherapie für eine Patientin mit künstlichem Hüftgelenk

Foto: Physiotherapeut behandelt eine Reha-Patientin mit künstlichem Hüftgelenk – © WavebreakmediaMicro / fotolia

Als Patient können Sie jederzeit einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Wenn Sie kürzlich eine klinische Behandlung (Anschlussheilbehandlung) erhalten haben, wird die Rehabilitation in den meisten Fällen sofort genehmigt. Nach Abschluss Ihrer Rehabilitation können Sie erst nach vier Jahren eine neue beantragen, es sei denn, es liegen dringende medizinische Gründe vor. Je nach klinischer Situation kann eine neue Rehabilitation nach etwa zwei Jahren oder sogar einige Monate nach Abschluss der ersten Rehabilitation möglich sein.

Konsultation eines vertrauenswürdigen Arztes

Ohne die Empfehlung eines Arztes ist Ihr Antrag zum Scheitern verurteilt. Nur der Arzt kann feststellen, ob Ihr Zustand behandlungsbedürftig ist und gegenüber der Krankenkasse die Notwendigkeit eines Rehabilitationsaufenthalts begründen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die lokalen Behandlungsmöglichkeiten möglicherweise nicht ausreichen, um Ihren Zustand zu verbessern. Bei Mutter/Vater-Kind-Kuren beispielsweise kann die Entfernung vom häuslichen Umfeld als triftiger Grund angeführt werden. Ärzte sind im Allgemeinen aber bestrebt, ihren Patienten Kuren zu ermöglichen.

Das Gespräch mit der Krankenkasse suchen

Sobald Sie Ihren Arzt konsultiert und die Genehmigung für die Rehabilitation erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Allerdings ist Vorsicht geboten, da einige Versicherungsgesellschaften ihren Mitarbeitern erlauben, während des ersten Gesprächs eine Entscheidung über die Genehmigung der Behandlung zu treffen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Vertreter am Telefon erklären, der Patient erfülle nicht die notwendigen Kriterien für die Behandlung und werde daher die erforderlichen Antragsunterlagen nicht erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation für Ihre Rechte eintreten. Die Versicherungsvertreter sind nicht befugt, eine Entscheidung über Ihren Behandlungsantrag zu treffen, ohne die medizinischen Unterlagen geprüft zu haben. Sie sind verpflichtet, Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und erst nachdem das Fachpersonal diese überprüft hat, wird eine Entscheidung getroffen.

Den Antrag korrekt ausfüllen

Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sie sich vom Empfangspersonal beim Bearbeiten der Unterlagen helfen. Füllen Sie außerdem das Selbstauskunftsformular zu Hause aus und nehmen Sie sich die Zeit, die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts und Ihren aktuellen Zustand zu erklären. Achten Sie bei der Darstellung Ihrer Argumente auf Ehrlichkeit und Klarheit. Wenn Sie fertig sind, reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die passende Reha-Einrichtung finden

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie bald eine Genehmigung. Nun müssen Sie sich entscheiden, in welche Rehaklinik Sie fahren möchten: an die Nordsee, die Ostsee oder vielleicht in die Berge. Überlegen Sie, ob Sie in der Lage sind, weite Strecken zurückzulegen, oder ob Sie es vorziehen, in der Nähe zu bleiben. Sobald Sie sich für einen Ort entschieden haben, können Sie sich entweder an Ihre Krankenkasse wenden oder sich im Internet auf einschlägigen Websites informieren.

Krankenversicherungen arbeiten oft mit Verbänden zusammen und können Vorschläge unterbreiten. Außerdem gibt es Online-Bewertungsportale, auf denen Patienten ihre Erfahrungen mit den Unterkünften und Behandlungen mitteilen. So können Sie Informationen aus erster Hand erhalten und eine fundierte Entscheidung treffen. Sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, setzen Sie sich mit dem Verband oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung und teilen ihnen Ihre bevorzugte Klinik mit. In der Regel wird dann direkt ein Termin vereinbart und Ihr Aufenthalt reserviert. Nach ein paar Wochen erhalten Sie eine Bestätigung von der Klinik und können sich auf ein paar Wochen der Entspannung freuen.

Foto eines Patienten mit Rückenschmerzen, der von einer Physiotherapeutin behandelt wird

Foto: Physiotherapeutin behandelt während einer Reha-Maßnahme die Rückenschmerzen eines Patienten an einem Trainingsgerät – © Kzenon / Stockfresh.com

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Nur 70 Prozent der Anträge werden angenommen. Wenn Einzelpersonen der Meinung sind, dass ihnen der Versicherungsschutz verweigert wurde oder sie von ihrer Krankenkasse falsch beraten wurden, können sie sich an Organisationen wie den Arbeitskreis Gesundheit, die Unabhängige Patientenberatung oder den Sozialverband wenden.

Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird, ist es möglich, sofort Widerspruch einzulegen. Bei der Einlegung eines Widerspruchs sind einige wichtige Faktoren zu beachten. Er muss schriftlich und innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfolgen: ein Monat ab dem Datum des Ablehnungsschreibens. Wenn es nicht möglich ist, innerhalb dieser Frist einen begründeten Einspruch einzureichen, ist es immer noch möglich, innerhalb der Frist einen Einspruch einzureichen und später Belege oder ärztliche Bescheinigungen vorzulegen.

Wenn die Krankenkasse die Behandlung mit der Begründung verweigert, dass eine ambulante Behandlung am Wohnort des Patienten möglich ist (z. B. Physiotherapie, physikalische Therapie, Psychotherapie), ist es ratsam, ein weiteres ärztliches Gutachten einzuholen, das speziell auf die Gründe für die Ablehnung eingeht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ablehnungen informell mitgeteilt werden, manchmal sogar am Telefon, ohne dass eine Erklärung gegeben wird. Als Patient ist es immer ratsam, eine schriftliche Entscheidung zu verlangen, die angefochten werden kann. Manchmal ist es dann notwendig, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen.

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