Ratgeber Kur und Reha Leistungen: Wann übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten?

Beratung Krankenversicherung

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Die private Krankenversicherung, kurz PKV bietet ein breites Leistungsspektrum an. Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV gibt es jedoch einige Unterschiede. Kurse und auch Reha Maßnahmen zählen in der Regel nicht zur Leistungspflicht der PKV. Nur wenn die Maßnahmen in der Vollversicherung integriert sind, oder wenn es eine Zusatzversicherung gibt, die die Leistungen abdeckt, ist es möglich, dass die Kosten übernommen werden. Wer gesetzlich versichert ist, kann durch eine Zusatzversicherung dazu beitragen, dass der Eigenanteil je Kurtag übernommen wird. Privat versicherte Personen können grundsätzlich eine Reha oder Kur beantragen. Die Tarifleistungen der privaten Krankenversicherung müssen jedoch im Vorfeld bekannt sein.

Das bedeutet, dass folgende Szenarien möglich sind:

  • Je nach Versicherung können die gesamten Kosten für die Kur als Privatpatient erstattet werden.
  • Alternativ kann eine Kur komplett ausgeschlossen werden, so dass der Privatpatient die Kosten selbst tragen muss.
  • Ebenfalls besteht das Szenario, dass die Kosten anteilig übernommen werden: ein Teil wird durch die Versicherung gezahlt und ein anderer Teil muss privat gezahlt werden.

Björn Maier vom Onlineversicherungsmakler onverso.de empfiehlt, sich genau über die privaten Krankenversicherungen und deren Leistungen im Vorfeld zu informieren.

Was wird vor der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung geprüft?

Es ist eine Reihe an Prüfungen notwendig, bevor die private Krankenversicherung die Kosten für eine Kur oder eine Reha erstattet. Zunächst muss geklärt werden, welche Kosten ein Sozialversicherungsträger übernimmt. Es gibt Szenarien, in denen die Kosten durch den Sozialversicherungsträger übernommen werden, nachdem eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

Unfall

Sollte es zu einem Unfall oder zu einer Berufskrankheit kommen, ist man als Versicherter definitiv abgesichert. In diesem Fall werden die Kosten für eine Kur oder für eine Reha durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Vor allem bei Unfällen, die in Zusammenhang mit der Arbeit auftreten wie z.B. Unfälle auf Baustellen oder ähnlichem ist es möglich, dass die Versicherung über die Berufsgenossenschaft greift.

Beihilfeberechtigt

Personen, die verbeamtet sind und eine Beihilfe bekommen können durch den Dienstherrn eine Kostenübernahme für eine Kur oder Reha beantragen. Hier ist der so genannte Beihilfebemessungsansatz relevant und entscheidend.

Gesetzlich versichert

Wer gesetzlich versichert ist, hat den Vorzug, dass er/sie während seines/ihres Arbeitslebens in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingezahlt hat. Die Kur oder Reha fördert die Arbeitsfähigkeit. Das ist der Grund, weshalb gesetzlich versicherte Personen in der Regel die Kosten erstatten lassen können.

Selbständig

Wer selbstständig ist, kann freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Das kann dazu führen, dass unter bestimmten Umständen auch ein Anspruch auf die Reha oder Kur Möglichkeiten besteht.

Zuzahlung / Private Versicherung

Sollte keiner der genannten Fälle auf den eigenen Bedarf zutreffen ist es möglich, dass die Kur z.B. durch eine Zuzahlung möglich gemacht wird. Ebenfalls kann eine private Vollversicherung oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife entscheiden dann im Detail, welche Maßnahmen im Rahmen von Kur und Reha durch die Versicherung abgedeckt werden.

Wie lange dauert eine Kur?

Es gibt verschiedene Meinungen und Auffassungen darüber, wie lange eine Kur dauern sollte. Viele Experten empfehlen, eine Kur für mindestens 3 Wochen zu beantragen, damit sie auch wirkungsvoll ist. In der Mehrheit der Fälle wird die Kur für einen Zeitraum von 4 Wochen beantragt. Wer sich für eine Kur entscheidet, sollte mit seinem behandelnden Arzt die Notwendigkeit und auch die Ziele der Kur abstimmen. Nachdem die Art der Kur und die Ziele definiert worden sind, ist es auch wichtig, über die Dauer der Kur oder Reha zu sprechen. Anzumerken ist auch, dass es durchaus möglich ist, dass eine Kur verlängert werden kann.

Die Kur kann z.B. in einem staatlich anerkannten Kurort oder Heilbad vollzogen werden. Hier werden eine ärztlich geleitete Übungsbehandlung sowie entsprechende Vorsorgen und Nachsorgen angeboten. Kuren oder Reha Maßnahmen eignen sich auch bei chronischen Krankheiten und sollen die Leiden der Personen deutlich reduzieren. Fakt ist, dass eine Kur in jeder Altersklasse relevant werden kann. Nicht nur ältere Menschen, sondern z.B. auch Kinder können von den positiven Auswirkungen einer Kur profitieren. Generell gibt es z.B. auch Kuroptionen, die Eltern zusammen mit ihren Kindern wählen können. Die meisten Menschen, die an einer Kur teilnehmen, profitieren davon und berichten anschließend positiv von ihren Erlebnissen. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, wenn es darum geht, die eigene Gesundheit zu fördern und z.B. Kurmaßnahmen zu planen und zu realisieren.

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