Das 3G-Modell in Unternehmen – Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber

Gesetzliche Vorgaben verschärft

Wenn auch die Corona-Zahlen langsam wieder sinken, so ist das Gesundheitssystem noch immer stark am Limit. Damit das Infektionsgeschehen auch weiterhin eingedämmt werden kann, wurden die gesetzlichen Vorgaben noch einmal deutlich verschärft. So wurde am 24. November 2021 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wirksam. Welche Konsequenzen diese Gesetzesänderung für Unternehmen hat und wie das 3G-Modell in den Betrieben umsetzbar ist, können Sie in unserem heutigen Artikel nachlesen.

Antigen-Schnelltests sind unverzichtbar für den Schutz der Mitarbeiter

Zunächst sei erwähnt, dass die aktuelle Situation keinesfalls statisch ist, sodass auch die Entwicklung der Coronazahlen nicht sicher vorhersehbar ist. Da demnach auch die Nachfrage nach Covid-Tests kurzfristig steigen kann, sollten sich Unternehmen entsprechend vorbereiten. Schließlich wirkt sich die schwankende Nachfrage nicht nur auf die Lagerbestände, sondern zudem auch auf die Preise der Anbieter aus. Es lohnt sich daher, frühzeitig große Mengen an Covid-Tests sowie andere Schutzausrüstung zu ordern, um auch auf Lieferengpässe vorbereitet zu sein.

Es existieren verschiedene Arten von Covid-Tests

Grundsätzlich sollten ausschließlich Covid-Test von sehr guter Qualität erworben werden. Hier ist es sinnvoll, über die Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu prüfen, ob der jeweilige Corona-Test auch als sicher gilt. Auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erweist sich an dieser Stelle als wichtige Referenz. Eine Auswahl geprüfter Covid-Tests ist auf verschiedenen Websites zu finden.  Zudem sollten sich Unternehmen auch über den Einsatzbereich sowie die konkrete Anwendung des Covid-Tests informieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Testung auch brauchbar sind.

Seriöse Händler bieten den Kunden faire Konditionen

Damit Unternehmen auch langfristig hochwertige Covid-Ausrüstung beziehen können, sind sie in erster Linie auf den passenden Anbieter angewiesen. Seriöse Händler punkten nicht nur mit einem umfassenden Angebot, sondern können zudem auch die notwendigen Lagerbestände an Covid-Schnelltests vorweisen. Somit wird sichergestellt, dass die Kundennachfrage auch bei möglichen Engpässen problemlos bedient werden kann. Weiterhin schulen professionelle Online-Händler ihre Mitarbeiter, sodass diese sämtliche Fragen zu den Produkten gewissenhaft beantworten können. Durch die Möglichkeit eines Rechnungskaufs wird zudem sichergestellt, dass die Unternehmen erst dann zahlen müssen, wenn sie die Covid-Ausrüstung auch erhalten.

Alle Mitarbeiter benötigen einen 3G-Nachweis

3-G-Regel

3-G-Regel
(C) Bildlizenz: Alexandra_Koch / Pixabay

Die 3G-Regelung wirkt sich erheblich auf den Unternehmensalltag aus, sodass Arbeitgeber sich hier ganz neu organisieren müssen. Als rechtliche Grundlage für das 3G-Modell dient die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1. Diese zielt auf die Notwendigkeit eines G-Nachweises ab, der bindend für alle Mitarbeiter des Unternehmens ist. Wer sich demnach nicht impfen lassen möchte und zudem keinen Genesenen-Nachweis besitzt, muss regelmäßig einen Corona-Test vorlegen. Je nach Test-Art muss die Testung alle 24 bzw. spätestens 72 Stunden erfolgen. Mindestens zwei Tests pro Woche muss der Arbeitgeber jedoch kostenfrei zur Verfügung stellen.

Das 3G-Modell dient dem Schutz der Mitarbeiter

Grundsätzlich galt die 3G-Regel in der Vergangenheit vor allem für Dienstleistungsunternehmen sowie Gastronomiebetriebe. Mit der 3G-Pflicht für Unternehmen soll vor allem das Infektionsrisiko für Mitarbeiter minimiert werden. Da eine Impfpflicht zum aktuellen Zeitpunkt nicht zulässig ist, ist auch das 2G-Modell nicht für Betriebe denkbar. Allerdings gilt eine Testpflicht wiederum als unverzichtbare Präventionsmaßnahme im Rahmen der Pandemie. Demnach ist bei ungeimpften nicht nicht-genesenen Personen eine regelmäßige Testung eine wichtige Voraussetzung. Schließlich lassen sich nur so asymptomatische Infektionen zeitnah feststellen sowie andere Kollegen sicher schützen.

Fazit: Die Testpflicht ist im Zuge der 3G-Regelung unverzichtbar

Die 3G-Regel sowie die anhaltende Testpflicht wirkt sich erheblich auf die innerbetrieblichen Abläufe eines Unternehmens aus. Daher sollten Unternehmensinhaber vorbereitet sein und ihren Mitarbeitern hochwertige Covid-Ausrüstung zur Verfügung stellen. Schließlich dienen vor allem Covid-Tests als wichtige Hilfsmittel in der Prävention.

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