Ihr Kuraufenthalt im Jahr 2022 – Das müssen Sie wissen

Einfach eine Kur beantragen!

Fühlen Sie sich vom Alltag geplagt? Ihnen wird alles zu viel und Sie merken, wie gesundheitliche Beschwerden zunehmen? Dann verzagen Sie nicht: Sie können doch einfach eine Kur beantragen! Kuren gibt es bereits seit dem Mittelalter, denn bereits vor hunderten von Jahren schätzten die Menschen die besondere Kombination medizinischer Betreuung mit einer erholsamen Lokalität, die vor natürlichen Heilmitteln und Naturheilverfahren nur so strotzt. Hier schaffen Sie es, die lebenswichtige Balance zwischen Ihrem Körper und Ihrem Geist wiederherzustellen und verbessern gleichzeitig Ihr Wohlbefinden. Perfekt auf Sie angepasste Präventionsangebote helfen dabei, Krankheiten vorzubeugen und eine gesunde Lebensweise zu erlernen. Themen wie Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung spielen hierbei ebenso eine Rolle wie das Auskurieren einer Krankheit oder die Rehabilitation nach medizinischen Eingriffen oder einem Unfall. Egal, ob Sie zur Vorsorge oder zur Nachsorge eine Kur besuchen wollen, eine Kur tut einfach gut. Damit Ihrem Kurbesuch nichts mehr im Wege steht, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen beantwortet:

  1. Wer hat einen Kuranspruch?
  2. Wer erhält meinen Kurantrag?
  3. Welche Kurarten gibt es?
  4. Welche Kurorte erwarten mich?
Kur im Schweizer Städtchen Davos

Abb. 1: Einzigartig ist beispielsweise eine Kur im Schweizer Städtchen Davos
– auf einer Höhe von 1600 Metern.
Quelle: pixelio.de © Horst Schröder

Wer hat einen Kuranspruch?

Grundsätzlich kann jeder einen Kurbesuch durchführen. Sie können, sofern Sie gesetzlich versichert sind bzw. eine Privatsicherung mit entsprechender Zusatzversicherung besitzen, sogar Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse geltend machen. Sie sollten jedoch bedenken, dass lediglich medizinisch dringend notwendige Kuraufenthalte bzw. Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen noch vollständig bezahlt werden. Denn entgegen der mittelhochdeutschen Bedeutung von „Kur“, als „Wahl“ zu übersetzen, sind Ihnen gegebenenfalls beim Kurantrag die Hände gebunden. Sie sollten bedenken, dass eine Kurmaßnahme nur dann möglich ist, wenn Sie vor Ort sämtliche möglichen Maßnahmen zur Prävention und Regeneration bereits ausgeschöpft haben. Haben Sie einen oder mehrere Klinikaufenthalte hinter sich und sind Sie vom Hausarzt bzw. von verschiedenen Fachärzten bereits medikamentös und therapeutisch, ohne eintretende Gesundung, betreut worden oder haben Sie gar eine Operation oder einen Unfall hinter sich? Dann haben Sie womöglich „grünes Licht“ für einen Kurbesuch. Um einem freien Kopf zu behalten und möglichst stressfrei in die verdiente Urlaubsphase zu starten, kann Ihnen eine Packliste für Ihren Kuraufenthalt helfen. Doch vergessen Sie nicht: Eine Kur bedeutet nicht unbedingt drei bis vier Wochen Urlaub. Schließlich wird in einer Kur an den eigenen körperlichen bzw. seelischen Beschwerden sehr intensiv gearbeitet.

Wer erhält meinen Kurantrag?

Für Ihren Kurantrag benötigen Sie zunächst ein Attest von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt, welches auch sogleich eine Empfehlung für die geeignete Kurmaßnahme bereithalten wird. Dieses Attest wird gegebenenfalls nochmals vom Amtsarzt überprüft. Nun gilt es, den fertigen Antrag an den Kostenträger zu übermitteln. Wer die Kosten für Ihre Kurmaßnahme letztendlich übernimmt, hängt davon ab, welchem Zweck diese dient. Die Krankenkassen übernehmen dabei nur in wenigen Fällen – lediglich bei Erwerbslosen, Schwerkranken und Senioren – die Kosten aus dem einfachen Grund, dass sie hierfür häufig nicht zuständig sind. Beantragen Sie Kur aufgrund eines Arbeitsunfalls oder wegen Krankheiten, deren Ursachen im Beruf liegen, übernehmen Berufsgenossenschaften für gewöhnlich die Kosten. Soll eine Kurmaßnahme jedoch die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, so sind die Rentenversicherungsträger hierzu verpflichtet. Unabhängig davon, an welchen Rehabilitationsträger Sie sich schließlich wenden, Ihr Antrag muss von dort aus an die jeweils zuständige Behörde innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet werden. So regelt es das Gesetz. Folgende Leistungsträger haben Sie zur Auswahl:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung + Alterssicherung der Landwirte
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kriegsopferfürsorge und Kriegsopferversorgung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der öffentlichen Sozialhilfe

Welche Kurarten gibt es?

Um eine Kur beantragen zu können, müssen Sie auch wissen, welche unterschiedlichen Kurarten es gibt. Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Kuren differenziert. Während ambulante Kuren meistens in der Nähe des eigenen Wohnorts stattfinden, wohnen Sie bei stationären Kuren in einer anerkannten Kureinrichtung. Unterschieden wird ferner zwischen:

  • Ambulante Rehabilitationskur
  • Ambulante Vorsorgekur
  • Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur
  • Stationäre Rehabilitationskur
  • Stationäre Vorsorgekur

Während Sie bei ambulanten Vorsorgekuren für gewöhnlich keine Krankschreibung erhalten, gelten stationäre Kuraufenthalte bzw. Rehabilitationskuren generell als Sonderurlaub. Ferner besteht dann für den Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlungspflicht Ihnen gegenüber. Erst wenn alle möglichen ambulanten Maßnahmen als unzureichend deklariert werden oder besondere körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, wird eine stationäre Rehabilitations- oder Vorsorgekur bewilligt. Beim Spezialfall Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur lernen Eltern, aufgrund von außergewöhnlichen Belastungssituationen und Krisen, ihren Kindern besser gerecht zu werden. Dabei geht es neben der ganzheitlichen Vereinbarkeit von Beruf, Haushalt und Kinder, auch um das körperliche und geistige Wohlbefinden der Beteiligten. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können dabei als sogenannte „Begleitkinder“ oder als selbst kurbedürftige Patienten mitgenommen werden. Schulpflichtigen Kindern wird dabei für gewöhnlich eine besondere Betreuung angeboten, sodass diese anstehenden Unterrichtsstoff auch in der Kur bearbeiten können. Wird Ihr Antrag auf Kur bewilligt, begleichen die Leistungsträger bei einer stationären Kur den Großteil Ihrer anfallenden Kosten, allerdings müssen Sie üblicherweise eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag noch beisteuern – es sei denn, Sie sind sehr einkommensschwach. Bei einer ambulanten Vorsorgekur entrichten Sie jedoch selbst den Großteil der Kosten.

Welche Kurorte erwarten mich?

Bei uns in Deutschland werden insgesamt vier Kategorien von Kurorten differenziert, welche sich jeweils für die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen besonders gut eignen. Die jeweils regionalen Besonderheiten wie Luftqualität, Meer und Mineralien werden dabei bewusst in den Heilungsprozess integriert:

  • Heilklimatische Kurorte bzw. Luftkurorte
  • Kneippheilbäder und Kneippkurorte
  • Mineral- und Moorheilbäder
  • Seebäder und Seeheilbäder

Nahezu alle diese Kurorte eignen sich sehr gut für Atemwegserkrankungen, Burnoutproblematiken, Hauterkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwächezustände, Stoffwechselerkrankungen und Suchterkrankungen. Der Name „Kneipp“ führt auf den berühmten Pfarrer Sebastian Kneipp zurück, welcher eine Therapie entwickelt hat, die Mensch und Natur in Einklang bringen soll.

Bei einer Kur steht Ihre Gesundheit im Mittelpunkt. Sobald Ihr Kurantrag bewilligt wurde, sollten Sie Ihre zugesprochene Auszeit innerhalb von vier Monaten antreten, um nicht den Anspruch darauf zu verlieren. Generell haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur und bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre. Falls es medizinisch notwendig ist, können diese Zeitvorgaben unter Umständen sogar noch unterschritten werden. In diesem Sinne: Viel Spaß in der Kur! Es wird Ihnen gefallen!

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